Anmeldeformular
für eine Mitgliedschaft im Verein «Kultur am Brutelgut»
Raumvermietung
Grundsatz
Alle Veranstaltungen die an der Rudolf Steiner Schule stattfinden, zeichnen am Bild der
Schule mit. Sie sollen den Zielen der Schule nicht widersprechen.
Da die Schule politisch und religiös unabhängig ist, sollen in diese Beziehung keine
einseitigen Veranstaltungen stattfinden. Der Veranstalter muss klar aus der Einladung
hervorgehen.
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Ablauf
Anfragen sind an das Sekretariat zu richten. Das Sekretariat kann Auskünfte entsprechend
der Vermietungsrichtlinien und des Belegungsplanes geben.
Über die Vermietung entscheidet die Schulleitung. Der Mietvertrag und die Rechnung
werden durch das Sekretariat ausgestellt.
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Schulbetrieb
Die Räume können ihrem Zweck und ihrer Einrichtung entsprechend vermietet werden.
Der Unterricht sowie alle Schulveranstaltungen haben Vorrang. In der Regel wird während
der Unterrichtszeiten nicht vermietet.
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Mietpreise
Saal inkl. Foyer
bis 4 Stunden (z.B. eine Vortragsveranstaltung ohne Probe) Fr. 250.-
bis 8 Stunden (z.B. eine Veranstaltung mit einer Probe) Fr. 400.-
für ein Wochenende Fr. 800.-
Zusätzliche Kosten nach Aufwand:
Bühnenlicht inkl. Übergabe durch Hauswart pro Aufführung Fr. 50.-
Beamer und Leinwand pro Aufführung Fr. 50.-
Beleuchtung und Instruktion durch Hauswart nach Aufwand pro Stunde Fr. 65.-
Extrareinigung nach Aufwand pro Stunde Fr. 65.-
Endreinigung CHF 150.00
Kaffeemaschine inkl. Kaffee und Geschirrbenützung (Abwaschen und Küchenreinigung durch den Mieter) pro Aufführung Fr. 100.-
Flügelstimmen nach Aufwand
Küchenbenützung ganzer Tag Fr. 100.--
Musikzimmer im Brutelhaus oder Eurythmiesaal pro Abend/Tag Fr. 60.-/120.-
Essraum im Brutelhaus oder Musterpavillon oder Foyer ohne Saal pro Abend/Tag Fr. 50.-/100.-
Werkstatt pro Tag Fr. 100.-
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Begleitung der Durchführung
Ein Mitglied der Veranstaltungsgruppe ist verantwortlich für die Begleitung der Durchführung
von eigenen und eingeladenen Veranstaltungen. Diese Person regelt insbesondere die
Schlüsselübergabe, Endabnahme der Räume, Parkordnung/Parkdienst usw. Der Hauswart
kann auf Anfrage die Ausführung dieser Aufgaben übernehmen.